Gebärdensprachdolmetscher

Magnus Stockmann

Magnus Stockmann

Profil

Über mich

Hallo, ich bin Magnus Stockmann. Seit Dezember 2019 arbeite ich als Gebärdensprachdolmetscher. Meinen Abschluss habe ich an der Universität Hamburg erworben.

Ich bin hauptsächlich im Großraum Hamburg sowie in Nordrhein-Westfalen tätig. Meine Schwerpunkte liegen in Medizin, Technik, Arbeitsleben und Bildung. Einsätze in anderen Fachgebieten sind ebenfalls möglich.

Zeitleiste
  1. Beginn des Studiums zum Gebärdensprachdolmetscher
  2. Abschluss B.A.
  3. Beitritt BGN e.V.
  4. Wahl zum Vorstand des BGN e.V.
  5. Beitritt GSD NRW
  6. Wiederwahl zum Vorstand des BGN e.V.
Mitgliedschaften
  • Seit 2020 Mitglied im Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher:innen in Norddeutschland e.V. (BGN e.V.).
  • Seit März 2024 Vorstandsmitglied des BGN e.V.
  • Seit August 2025 Mitglied im Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen NRW (GSD NRW).

Leistungen

Mein Angebot

01

Simultandolmetschen

Schwerpunkt ist die Simultanverdolmetschung zwischen deutscher Lautsprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS). Einsätze zwischen englischer Lautsprache und DGS können nach Absprache vereinbart werden.

02

Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz in DGS, zum Beispiel bei Telefonaten, Gesprächen mit Kolleg:innen oder Kund:innen und bei der Formulierung von Texten. Technische Kenntnisse sind unter anderem in Windows, Excel und Videobearbeitung vorhanden.

03

Andere Dolmetschformen

Konsekutivverdolmetschung und Verdolmetschung mit Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) können ebenfalls angefragt werden.

Dokumente

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Qualifikation

Fortbildungen

20264 Fortbildungen

Dolmetschen@Buettgen-Stenzel

  • Start in NRW

Gebärdenfreude

  • Vokabeln Computer

BDÜ

  • Nie wieder Terminchaos, wie ihr Kalender mitdenkt
  • Werkstoffkunde Fortbildung für Dolmetscher
20254 Fortbildungen

BGBB

  • Rechtliche Grundlagen, Honorarordnungen und Richtlinien für Gebärdensprachdolmetscherinnen

Hands for Culture

  • Vokabelkurs Krankenhaus/Arzt
  • Vokabelkurs Klima & Wirtschaft (B)
  • Vokabelkurs Organe des Menschen & Medizin (C)
20249 Fortbildungen

BDÜ

  • Absicherung, Altersvorsorge und Geldanlage
  • Kommasetzung
  • Die komplette Steuerberatung für Selbständige

BGN

  • Sprechen Sie BWL

Akademie Augenhöhe

  • Wer schreibt der bleibt

Hands for Culture

  • Vokabelkurs Klima und Umwelt
  • Vokabelkurs Organe des Menschen
  • Vokabelkurs Politik & Gesellschaft
  • Vokabelkurs Psychologie
20232 Fortbildungen

Hands for Culture

  • Vokabelkurs WIPO, Länder und Städte

BVGS

  • Vorsorge und Absicherung für GSD
20223 Fortbildungen

BDÜ

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen Fehler ohne Ende

Gebärdenfreude

  • Vokabelkurs Ernährung und Medizin
  • Vokabelkurs Organe des Menschen
20215 Fortbildungen

DGS-Fabrik

  • DGS - Idiome MG-DGS-IN-21-2

Gehörlosenverband Hamburg

  • Kostenübernahme
  • Online-Tagesseminar Medizinischer Bereich

Gebärdenfreude

  • Basis 1 Verneinungsformen DGS
  • Basis 2 Verneinungsformen DGS
20201 Fortbildung

Berliner Initiative für gutes Dolmetschen

  • Grundlagen des Ferndolmetschens

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Dolmetschleistungen von Gebärdensprachdolmetscher Magnus Stockmann

Stand: 12.08.2026

1. Geltungsbereich, Begriffe und Vertragsschluss

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Dolmetschleistungen zwischen Magnus Stockmann (im Folgenden „der Dolmetscher“) und seinen Vertragspartner:innen. Sie gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmer:innen, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich unterscheiden.

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Beweiszwecken in Textform dokumentiert werden.

1.2 Auftraggeber:in, Leistungsempfänger:in und Kostenträger

Auftraggeber:in ist die Person oder Stelle, die den Auftrag im eigenen Namen erteilt. Leistungsempfänger:in ist die Person, für die die Dolmetschleistung tatsächlich erbracht wird. Kostenträger ist ein Dritter, der die Vergütung ganz oder teilweise übernehmen soll.

Wer die Vergütung schuldet, richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag, der Auftragsbestätigung und den gesetzlichen Vorschriften. Die bloße Benennung eines möglichen Kostenträgers stellt noch keine verbindliche Kostenübernahme durch diesen dar.

1.3 Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder durch die Annahme einer schriftlich, in Textform oder mündlich erteilten Beauftragung zustande. Diese AGB werden den Vertragspartner:innen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht.

2. Leistungsumfang

2.1 Art und Umfang der Leistung

Der Dolmetscher erbringt seine Leistungen im Rahmen eines Dienstvertrags nach bestem Wissen und Gewissen. Geschuldet ist eine fachgerechte Dolmetschleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, medizinischer, rechtlicher oder sonstiger Erfolg des gedolmetschten Gesprächs.

2.2 Berufs- und Ehrenordnung

Der Dolmetscher beachtet bei seiner Berufsausübung die für ihn geltende Berufs- und Ehrenordnung des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher:innen in Norddeutschland e.V. (BGN e.V.) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2.3 Arbeitssprachen und Dolmetscharten

Arbeitssprachen: Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Deutsche Lautsprache. Nach gesonderter Vereinbarung kann zwischen DGS und englischer Lautsprache gedolmetscht werden.

Dolmetscharten:

  • Simultandolmetschen: Gleichzeitige Verdolmetschung während des Redeflusses.
  • Konsekutivdolmetschen: Zeitversetzte Verdolmetschung nach Redeabschnitten. Diese Dolmetschform verlängert die benötigte Dolmetschzeit üblicherweise erheblich.
  • Vom-Blatt-Übersetzen: Übertragung schriftlicher Texte in die Zielsprache im Rahmen des vereinbarten Auftrags.

2.4 Künstlerische Darbietungen

Musikalische, lyrische oder andere künstlerische Darbietungen, insbesondere Lieder, Gedichte, Improvisationen oder Theaterstücke, werden nur nach vorheriger Absprache und mit angemessener Vorbereitung gedolmetscht.

3. Mitwirkung und Arbeitsbedingungen

3.1 Arbeitsumfeld

Die Auftraggeber:innen sorgen im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten für ein Arbeitsumfeld, das eine sorgfältige und störungsfreie Ausführung des Dolmetschauftrags ermöglicht. Dazu gehören insbesondere:

  • Hören und Sehen: Bei Veranstaltungen ist sicherzustellen, dass der Dolmetscher die relevanten Personen und Inhalte gut sehen und hören kann. Soweit erforderlich, werden geeignete Headsets, Lautsprecher oder Audiomonitore bereitgestellt.
  • Präsentationen: Präsentationen, Projektionen und sonstige visuelle Inhalte sollen dem Dolmetscher in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden, beispielsweise über einen Monitor, Laptop oder in Papierform.
  • Mikrofone: Soweit für die Verdolmetschung von DGS in Lautsprache erforderlich, stellt die Auftraggeberseite geeignete Mikrofone zur Verfügung.
  • Ausleuchtung: Der Dolmetscher und die zu dolmetschenden Personen müssen ausreichend sichtbar sein.

Werden wesentliche Arbeitsbedingungen trotz eines Hinweises nicht hergestellt und wird dadurch eine fachgerechte oder gesundheitlich zumutbare Leistung erheblich beeinträchtigt, kann der Dolmetscher die Leistung unterbrechen oder, soweit erforderlich, beenden. Die gesetzlichen Rechte beider Seiten bleiben unberührt.

3.2 Vorbereitungsmaterial

Die Auftraggeber:innen stellen dem Dolmetscher rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes alle verfügbaren und für die Vorbereitung relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung, insbesondere Redemanuskripte, Präsentationen, Ablaufpläne und Fachbegriffe.

Werden erforderliche Vorbereitungsmaterialien verspätet oder nicht zur Verfügung gestellt, kann dies die Qualität der Verdolmetschung beeinträchtigen. Für hieraus entstehende Einschränkungen haftet der Dolmetscher nur, soweit er diese zu vertreten hat.

3.3 Schutz des Dolmetschers

Die Auftraggeber:innen sorgen im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten für angemessene Arbeits- und Sicherheitsbedingungen. Dazu gehören insbesondere:

  • Schutz vor gesundheitsschädlichen Umwelteinflüssen wie erheblichem Lärm, Rauch oder extremen Temperaturen,
  • Vermeidung nicht erforderlicher oder vorher nicht erkennbarer erheblicher psychischer Belastungen,
  • Vermeidung gefährlicher Situationen,
  • Schutz vor physischer Bedrohung.

3.4 Doppelbesetzung

Dolmetscheinsätze ab einer Dauer von einer Stunde oder bei mindestens drei aktiv Beteiligten werden grundsätzlich in Doppelbesetzung geplant, sofern die Umstände des Einsatzes keine Einzelbesetzung zulassen oder nichts anderes vereinbart wird. Einsätze mit längeren Redepausen, beispielsweise bestimmte Arztbesuche, können auch über eine Stunde hinaus in Einzelbesetzung durchgeführt werden.

Soweit eine Doppelbesetzung erforderlich ist, werden die Besetzung und die damit verbundenen Kosten vor Vertragsschluss oder, wenn der Bedarf erst später erkennbar wird, unverzüglich nach Bekanntwerden abgestimmt. Ist eine fachlich oder gesundheitlich vertretbare Durchführung in Einzelbesetzung nicht möglich, kann der Dolmetscher den Auftrag ablehnen oder nach Maßgabe von Ziffer 9 beenden.

3.5 Parkmöglichkeiten

Die Auftraggeber:innen sorgen, soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt, für eine geeignete Parkmöglichkeit in angemessener Nähe zum Einsatzort oder informieren rechtzeitig über die örtliche Parksituation. Zusätzliche Wegezeiten und notwendige Parkkosten können nach Maßgabe der Vergütungsvereinbarung berechnet werden.

4. Vergütung und Kosten

4.1 Honorar

Das Honorar wird individuell vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit gesetzliche Vergütungsregelungen, insbesondere das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), auf einen Auftrag unmittelbar anzuwenden sind oder ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde, gehen diese Regelungen vor.

Außerhalb ihres unmittelbaren Anwendungsbereichs können die Vergütungsregelungen des JVEG als Orientierung für die Preisgestaltung dienen, ohne dass dadurch eine gesetzliche Bindung an das JVEG begründet wird.

4.2 Kostenträger

Wird ein Dritter als Kostenträger benannt, bleibt die Auftraggeberseite zur Zahlung verpflichtet, soweit nicht der Kostenträger selbst Vertragspartner geworden ist, eine verbindliche Kostenübernahme erklärt hat oder der Dolmetscher ausdrücklich bestätigt hat, ausschließlich mit dem Kostenträger abzurechnen. Zwingende gesetzliche Ansprüche und Zuständigkeiten von Kostenträgern bleiben unberührt.

Soweit ein Kostenträger nur einen Teil der vereinbarten Vergütung übernimmt, richtet sich eine verbleibende Zahlungspflicht nach der vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

4.3 Fahrt- und Wartezeiten

Erforderliche Fahrt- und Wartezeiten gelten als vergütungspflichtige Zeiten, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Stundensatz oder einer ausdrücklich vereinbarten Fahrtpauschale.

4.4 Nebenkosten

Notwendige Park- und Reisekosten, insbesondere für Bahn, Flug oder Taxi, sowie erforderliche Übernachtungskosten, Spesen und sonstige auftragsbezogene Auslagen werden zusätzlich berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Über vorhersehbare erhebliche Zusatzkosten wird nach Möglichkeit vorab informiert. Der Dolmetscher verpflichtet sich zu einer wirtschaftlich angemessenen Kostenplanung.

4.5 Umsatzsteuer

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung vorliegen, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie nach den gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen und berechnet.

Gegenüber Verbraucher:innen sind vereinbarte Preise Gesamtpreise einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmer:innen verstehen sich ausdrücklich als netto bezeichnete Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

4.6 Zahlungsziel und Verzug

Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für den Eintritt des Verzugs, Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Einsatzzeit und Pausen

5.1 Einsatzzeit und Rundung

  1. Die Einsatzzeit richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
  2. Wird der Einsatz aus Gründen, die nicht vom Dolmetscher zu vertreten sind, vor Ablauf der vereinbarten Zeit beendet, bleibt die vereinbarte Einsatzzeit grundsätzlich vergütungspflichtig, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Dauert der Einsatz länger als vereinbart und setzt der Dolmetscher den Einsatz fort, wird die tatsächlich zusätzlich geleistete Zeit vergütet. Der Dolmetscher ist nicht verpflichtet, über die vereinbarte Einsatzzeit hinaus zur Verfügung zu stehen.
  4. Eine bewusst zu knapp bemessene Buchung mit der Erwartung einer nachträglichen Verlängerung begründet keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Einsatzes.
  5. Soweit nach Zeit abgerechnet wird, wird die vergütungspflichtige Gesamtzeit auf die nächste volle halbe Stunde aufgerundet, sofern im Angebot oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften keine andere Berechnung gilt.
  6. Die Mindesteinsatzzeit beträgt eine Stunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.2 Pausen

Nach einer Stunde Einsatzzeit ist grundsätzlich eine Pause von 15 Minuten, nach vier Stunden eine Pause von 60 Minuten vorzusehen, sofern die konkrete Einsatzgestaltung oder eine anderweitige Vereinbarung keine andere fachlich vertretbare Pausenregelung ermöglicht.

6. Stornierung

6.1 Stornierungsbedingungen

Stornierungen sollen zu Beweiszwecken in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Stornierung beim Dolmetscher. Als Werktage im Sinne dieser Regelung gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Dolmetschers.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Stornopauschalen:

  • 14 oder mehr Werktage vor Einsatzbeginn: kostenfrei,
  • 7 bis 13 Werktage vor Einsatzbeginn: 25 % des Auftragswertes,
  • 3 bis 6 Werktage vor Einsatzbeginn: 50 % des Auftragswertes,
  • weniger als 3 Werktage vor Einsatzbeginn: 100 % des Auftragswertes.

Als Auftragswert gilt die für den stornierten Einsatz vereinbarte Vergütung einschließlich der verbindlich gebuchten Einsatzzeit, jedoch ohne solche Reise- und Nebenkosten, die infolge der Stornierung tatsächlich nicht entstehen.

Ersparte Aufwendungen sowie Vergütungen, die der Dolmetscher infolge der Stornierung durch einen anderweitigen Einsatz erzielt oder zu erzielen böswillig unterlässt, werden angerechnet. Kann der stornierte Zeitraum vollständig zu vergleichbaren Konditionen anderweitig vergeben werden, fällt insoweit keine Stornopauschale an.

Den Auftraggeber:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbraucher:innen bleiben von dieser Stornierungsregelung unberührt.

6.2 Teilstornierungen

Bei mehrtägigen oder aus mehreren selbständigen Terminen bestehenden Aufträgen beziehen sich die Stornierungsbedingungen grundsätzlich nur auf die jeweils abgesagten Termine, soweit diese wirtschaftlich und organisatorisch getrennt betrachtet werden können.

7. Verspätung und Nichterscheinen

7.1 Verspätungen auf Auftraggeberseite

Beginnt ein Einsatz aufgrund einer Verspätung der Auftraggeberseite oder anderer für den Dolmetscher nicht zu vertretender Umstände später, endet die gebuchte Einsatzzeit grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Eine Verlängerung erfolgt nur, wenn der Dolmetscher verfügbar ist und zustimmt. Zusätzliche Zeit wird nach der vereinbarten Vergütung berechnet.

7.2 Nichterscheinen

Erscheinen die für den Einsatz erforderlichen Personen nicht oder kann der Einsatz aus einem von der Auftraggeberseite zu vertretenden Grund nicht stattfinden, gelten die Regelungen über eine kurzfristige Stornierung entsprechend. Ziffer 6.1 über ersparte Aufwendungen, anderweitigen Erwerb und den Nachweis eines geringeren Schadens gilt entsprechend.

8. Verbraucherwiderruf

Verbraucher:innen können bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht haben. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert nach den gesetzlichen Vorschriften belehrt.

Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch einer Verbraucher:in bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, gelten für einen möglichen Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Stornierungsregelungen dieser AGB schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.

9. Verhinderung, Rücktritt und höhere Gewalt

9.1 Verhinderung des Dolmetschers

Ist der Dolmetscher aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund, insbesondere wegen plötzlicher Erkrankung oder eines vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignisses, an der Leistung gehindert, informiert er die Auftraggeberseite unverzüglich.

Soweit zumutbar und gewünscht, bemüht er sich um eine fachlich geeignete Ersatzperson. Ein Einsatz einer Ersatzperson erfolgt nur mit Zustimmung der Auftraggeberseite oder aufgrund einer zuvor getroffenen Vereinbarung. Für nicht erbrachte Leistungen besteht grundsätzlich kein Vergütungsanspruch, soweit die gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmen.

9.2 Ablehnung oder Beendigung aus wichtigem Grund

Der Dolmetscher kann einen Auftrag ablehnen, unterbrechen oder beenden, wenn ein sachlich gerechtfertigter wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn

  • die Durchführung gegen gesetzliche oder berufsethische Pflichten verstoßen würde,
  • eine erhebliche, nicht auflösbare Interessenkollision besteht,
  • wesentliche Sicherheits- oder Gesundheitsanforderungen trotz Hinweises nicht erfüllt werden oder
  • wesentliche Angaben zum Auftrag bei der Beauftragung unrichtig oder unvollständig waren und dadurch eine fachgerechte oder zumutbare Durchführung nicht möglich ist.

Der Dolmetscher informiert die Auftraggeberseite hierüber unverzüglich. Soweit die Beendigung nicht von der Auftraggeberseite zu vertreten ist, besteht für nicht erbrachte Leistungen kein Vergütungsanspruch. Hat die Auftraggeberseite den wichtigen Grund schuldhaft verursacht, bleiben gesetzliche Vergütungs- und Schadensersatzansprüche unberührt.

9.3 Höhere Gewalt

Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt oder eines vergleichbaren, von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, informieren sich die Parteien unverzüglich und bemühen sich zunächst um eine zumutbare Ersatzlösung oder Terminverlegung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10. Haftung

10.1 Unbeschränkte Haftung

Der Dolmetscher haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Dolmetschers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

10.2 Einfache Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Dolmetscher nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:innen regelmäßig vertrauen dürfen.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.3 Inhalt des Ausgangsgesprächs

Der Dolmetscher ist nicht verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit von Aussagen, Erklärungen oder Entscheidungen der Gesprächsbeteiligten. Er schuldet deren fachgerechte sprachliche Übertragung im Rahmen des vereinbarten Auftrags.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz und Aufnahmen

11.1 Verschwiegenheit

Der Dolmetscher behandelt alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen nicht offenkundigen Informationen und Unterlagen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- oder Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

11.2 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung des Dolmetschers verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Vorbereitung, Durchführung oder Abrechnung des Auftrags erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder auf einer sonstigen Rechtsgrundlage zulässig ist.

11.3 Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen des Dolmetschers während seiner Tätigkeit sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Dies gilt auch für Live-Streams, Aufzeichnungen von Videokonferenzen und vergleichbare Aufnahmen. Für Aufzeichnung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige weitergehende Nutzung kann eine gesonderte Vereinbarung einschließlich einer zusätzlichen Vergütung getroffen werden.

12. Einsatzbestätigung

Eine Einsatzbestätigung dient der Dokumentation insbesondere von Anwesenheit und Einsatzzeit. Wird eine vorgelegte Einsatzbestätigung nicht unterschrieben, obwohl der Einsatz stattgefunden hat, kann die Leistungserbringung und Einsatzdauer auch durch andere geeignete Nachweise belegt werden.

Die Einbeziehung dieser AGB richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen bei Vertragsschluss und wird nicht allein durch die Inanspruchnahme einer bereits begonnenen Leistung fingiert.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

13.2 Gerichtsstand

Ist die Auftraggeberseite Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.3 Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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